Jetzt Zuschuss von 900 Euro Förderung für die Wallbox sichern !

Elektromobilität / Wallbox

Sie sind Hausbesitzer, Mieter oder Vermieter und möchten Ihre PV-Anlage nutzen, um mit dem eigenproduzierten und nachhaltigen Strom Ihr Auto zu betanken? Dann sichern Sie sich jetzt die staatliche Förderung für Ihre Wallbox. Der Bund zahlt einen Zuschuss von 900 Euro für den Aufbau von Ladestationen von Elektroautos an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Stromquelle zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien gespeist wird und dass die Ladeleistung auf elf kW beschränkt ist. „Ich möchte alle Interessenten darauf hinweisen, dass der Förderantrag vor dem Erwerb und der Installation der Wallbox zu stellen ist, und zwar bei der KfW“, sagt Marcel Brenner von Brenner Energie in Ratingen.

Hier finden Sie eine Übersicht zum Förderprogramm für Privatnutzer in Nordrhein- Westfalen:

Übersicht Förderprogramm NRW

Der Zuschuss der KfW für die privaten Ladestationen wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Sie können ihn beantragen, solange diese Mittel zur Verfügung stehen. Wie bei jeder Förderung gilt: Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Hier geht es direkt zum Antrag:

Wallbox Förderung

Wallbox-Förderung gilt nur für bestehende Wohngebäude

Übrigens: Eine Förderung für Neubauten gibt es nicht. Ladestationen werden nur für bestehende Wohngebäude gefördert. Für Bauherren aber gilt: Sobald Sie eingezogen sind, gilt auch ein neues Haus als bestehendes Gebäude – dann können Sie die Förderung beantragen und die Ladestation bestellen. „Wir empfehlen, beim Bauen gleich Leerrohre für die spätere Verkabelung zu verlegen“, so Marcel Brenner.

Voraussetzung für die Förderung ist ebenfalls, dass die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation durch ein Fachunternehmen – wie Brenner Energie – durchgeführt wird. Das bedeutet: Nur wer als eingetragenes Installationsunternehmen fungiert, darf diese Arbeiten durchführen. Privatpersonen können diese Tätigkeiten – unabhängig von ihrer fachlichen Qualifikation – nicht ausführen, wenn sie die Förderung dafür in Anspruch nehmen möchten.

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