Achtung : Umsatzsteuer auf neuinstallierte Photovoltaikanlagen entfällt ab 1. Januar 2023

Förderung Photovoltaiklanlage

Das neue Jahressteuergesetz 2022 – Anfang Dezember in Kraft getreten – enthält wichtige Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Mit dem neuen Gesetz sollen steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut werden. Für Neu-Kunden und Interessenten von Solaranlagen wichtig: Auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 fällt dann die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf einen Steuersatz von Null Prozent, wenn diese auf dem Dach oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Das bedeutet, dass Photovoltaikanlagen nun 19 Prozent günstiger werden.

Diese Nullsteuersatz-Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, also auch Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. Der Nullsteuersatz gilt ab dem 1. Januar 2023. „Bei Photovoltaikanlagen, die über Brenner Energie bestellt werden, kommt es darauf an, dass die Anlage nicht nur geliefert, sondern auch vollständig installiert und in Betrieb genommen wird“, so Marcel Brenner von Brenner Energie aus Ratingen. „Durch die Herabsetzung der Mehrwertsteuer werden PV-Anlagen künftig noch günstiger. Ein Grund mehr, sich ab dem neuen Jahr für eine Solaranlage zu entscheiden“, erklärt der Spezialist für Photovoltaikanlagen.

Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage

Auch bei längeren Lieferfristen, also wenn die Photovoltaikanlage schon bestellt ist, aber noch nicht installiert werden konnte, gilt die neue Regelung. Entscheidend ist das Datum, an dem die Photovoltaikanlage geliefert beziehungsweise installiert wird. Liegt dieses Datum nach dem 31. Dezember 2022, fällt keine Umsatzsteuer an. „Begünstigt ist auch der Austausch und die Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlage. Reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen sind hingegen nicht begünstigt. Auch für Garantie- und Wartungsverträge gelten weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer“, berichtet Marcel Brenner. 

Sie interessieren sich für eine Photovoltaikanlage? Dann rufen Sie uns an und lassen Sie sich von unserem freundlichen Team einen Termin geben für ein Beratungsgespräch. Wir von Brenner Energie stehen Ihnen rund ums Thema Solaranlage mit Photovoltaik mit Know-how und jahrelanger Erfahrung zur Seite. Profitieren Sie vom neuen Gesetz und dem Wegfall der Umsatzsteuer!

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